Allgemeine Geschäftsbedingungen der Webagentur 3Creator

Folgende AGBs sind Bestandteil für alle zwischen 3Creator (im Folgenden: Agentur) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang (spätestens binnen 5 Werktagen) widerspricht. Diese AGBs gelten im Übrigen ferner für die per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandten Zusatz- und Änderungsaufträge.

 

1.0 Angebot und Abwicklung

1.1 Von Beginn jeder kostenverursachenden Maßnahme wird grundsätzlich dem Auftraggeber durch die Agentur ein Angebot in schriftlicher Form unterbreitet, welches durch den Auftraggeber freigegeben werden muss.

1.2 Der Auftraggeber legt der Agentur vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor bzw. erklärt schriftlich die Freigabe der vorgelegten Entwürfe.

1.3 Die Agentur ist berechtigt, die Arbeiten einem Dritten zu übertragen oder eben selbst auszuführen.

 

2.0 Urheberrecht und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt, Mitwirkung

2.1 Der Auftraggeber bestätigt und versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien etc. im urheberrechtlichen Eigentum des Auftraggebers stehen und somit frei von Rechten Dritter sind, sodass Dritte in ihren Rechten nicht verletzt werden. Eine Prüfung von Seiten der Agentur erfolgt nicht. Sollte die Vorlage, die Datei, die Daten etc. nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die Agentur für Ansprüche Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Dateien sowie der eingerichteten Domain von allen Ersatzansprüchen frei.

2.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, stets Kopien von den übergebenen Daten und Unterlagen für sich selbst zu fertigen, um eine eventuelle weitere Übersendung sicher zu stellen. Sollte es beim Übertragungswege, welcher Art auch immer, zu Verlusten von Daten, Unterlagen etc. kommen, kann die Agentur hierfür nicht in die Haftung genommen werden. Der Auftraggeber allein trägt die Verantwortung für die Übermittlung der Daten.

2.3 Im Wege der Übermittlung ist dem Auftraggeber bekannt, dass beim Übertragungsweg, trotz höchster Sicherheitsstandards, die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzugreifen bzw. abzuhören. Für dieses Risiko übernimmt allein der Auftraggeber die Verantwortung.

2.4 Sollten Mängel, Beschädigungen oder dergleichen bei Datenträgern vorliegen, ist auch hier die Agentur nicht haftbar außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2.5 Die Haftung der Agentur ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen können.

2.6 Für den Fall des Datenverlustes bei der Agentur, trotz stetigen Backups der Daten, ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich der Agentur zur Verfügung zu stellen.

2.7 Entwürfe sowie fertige Daten und Dateien unterliegen dem Gesetz des Urheberrechts. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.8 Nach Ausgleich sämtlicher mit dem Auftrag verbundenen Rechnungen und somit Forderungen gegenüber dem Auftraggeber wird die Agentur dem Auftraggeber die Nutzungsrechte der in Auftrag gegebenen Arbeit in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist (einfaches Nutzungsrecht).

2.9 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.2.10 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Mit-Urheberrecht.

2.11 Die Agentur hat nach mündlicher Vereinbarung das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.

2.12 Ebenso hat die Agentur nach mündlicher Vereinbarung das Recht, Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

2.13 Lieferverpflichtungen bzw. Übersendung sind dann erfüllt, sobald die Arbeit bzw. die Leistung zur Versendung gelangt ist.

2.14 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Texten, Bildern, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

 

3.0 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen, Monatliche Pakete, SEO

3.1 Die Agentur genießt Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

3.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann CodingArts eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

3.3 Die Agentur garantiert in keiner Weise für eine Top Platzierung bei Google oder anderen Suchmaschinen. Die Suchmaschinenoptimierung (SEO) erfolgt nach besten Gewissen und technischen Anforderungen. Ob ein Platz in den vorderen Rankings erreicht wird obliegt allein dem Suchmaschinenanbieter.

3.4 Zudem übernimmt die Agentur keine Haftung bei Verlust der Suchmaschinenoptimierung (SEO).

 

4.0 Vergütung

4.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise, wobei die Agentur gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausweist. Zölle, Lizenzgebühren, auch nachträglich entstehende Abgaben etc. werden dem Auftraggeber ebenfalls in Rechnung gestellt.

4.2 Die Vergütung ist unverzüglich, spätestens jedoch am 10. Werktag nach Ablieferung der Daten, Dateien, Bilder, etc. fällig und zwar in voller Höhe, sprich zahlbar ohne Abzug.

4.3 Bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sowie Aufträge die größeren Umfang mit sich bringen und somit eine hohe finanzielle Vorleistung für die Agentur bedeuten, ist die Agentur berechtigt, Vorschussrechnung und/oder Teilabrechnungen in angemessener Höhe zu stellen, welche ebenfalls ohne Abzug sofort fällig werden.

4.4 Die Agentur behält sich das Eigentum aller überlassenen Unterlagen, Skripte, Skizzen etc. bis zur endgültigen Zahlung des Auftraggebers vor. Urheberrechtliche Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller Rechnungen auf den Auftraggeber über.

4.5 Ein Mitwirken des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Ein Abzug ist in keiner Weise gestattet, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.

4.6 Sollte ein Auftrag im Nachhinein von dem Auftraggeber storniert werden, behält die Agentur den Vergütungsanspruch für bereits umgesetzte Arbeiten ein.

4.7 Wie unter Ziffer 1.3 bereits festgehalten, bevollmächtigt der Auftraggeber die Agentur notwendige Fremdleistungen wie Lizenzen etc. zu ordern, welche zur Auftragserfüllung notwendig werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur für diese Fremdleistungen freizustellen, insbesondere die Kosten zu übernehmen.

 

5.0 Gewährleistung und Haftung

5.1 Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und mit bestem Gewissen auszuführen. Die Agentur verantwortet sich darüber hinaus, die überlassenen Dokumente, Daten, Bilder sprich Vorlagen etc. sorgfältig zu behandeln.

5.2 Ausgeschlossen ist jede Art von Schadensersatzansprüchen, wenn die Agentur und/oder deren gesetzliche Vertreter bzw. die Erfüllungsgehilfen der Agentur leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei grob fahrlässiger Handlung und/oder bei Vorsatz. In diesem Falle ist die Haftung auf Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

5.3 Eine Haftung der Agentur, welche unter Vollmacht bzw. ausdrücklichen Wunsches des Auftraggebers Aufträge gegenüber Drittleistungen/Fremdleistungen gegeben hat, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen Ersatzansprüchen diesbezüglich frei.

5.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die Agentur übergebenen Vorlagen, Daten, Skripte, etc. berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Agentur von allen Ersatzansprüchen frei, insbesondere auch dann, wenn die Agentur im Laufe der Tätigkeit Bedenken kundgibt, welche die Zulässigkeit der Maßnahmen betrifft. Eine Prüfungspflicht und somit auch Haftung für etwaige Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und/oder warenzeichenrechtliche Rechte, deren Zulässigkeit und/oder Eintragungsfähigkeit der Arbeiten besteht nicht. Erachtet die Agentur für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit einem gesetzlichen Vertreter der Agentur die Kosten hierfür der Auftraggeber.

5.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte etc. entfällt jede Haftung für die Agentur. Darüber hinaus bestätigt der Auftraggeber mit der Freigabe die Richtigkeit und Vollständigkeit des Werkes.

5.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Arbeiten und Leistungen der Agentur unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der Agentur anzuzeigen.

5.7 Bei Vorliegen von Mängeln steht der Agentur das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.

5.8 Soweit Leistungen von Dritte betroffen sind, wie zum Beispiel die Nutzung einer Domain, übernimmt die Agentur keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung. Die Nutzung richtet sich nach den in jedem Land geltenden Regeln der Registrierungsorganisationen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Produkte und Dienstleistungen, welche von Fremdanbietern angeboten werden.

 

6.0 Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen

6.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

6.2 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Jülich. 

Stand: März 2019

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